Extensive Bewirtschaftung
Ausser den Waldflächen und den Schilfflächen rund um die Seen wird ein Grossteil des Stiftungslandes landwirtschaftlich nach den Vorgaben der Direkt-zahlungsverordnung extensiv bewirtschaftet. Diese Flächen sind an Landwirte aus der Gegend verpachtet. Auf allen Flächen sind naturschutz-relevante Methoden vorgeschrieben welche eine grösstmögliche Schonung der Flora und (Klein-)Fauna gewährleisten sollen:
- Ausschliessliche Verwendung von Balkenmähern
- Minimale Schnitthöhe 10 cm
- Verbot von Mähaufbereitern
- Bei jeder Mahd müssen 10 % der Vegetation als Rückzugsmöglichkeit stehen bleiben
- Mechanische (giftfreie) Bekämpfung von Ackerunkräutern und Neophyten
In Pflegeplänen werden die Zielvegetation und individuelle Anpassungen in der Pflege genau definiert. Diese werden soweit als möglich den gegebenen Bedingungen angepasst. So wird zum Beispiel versucht, die Vegetation in den nährstoffreichen Böden durch einen Frühschnitt zusätzlich auszumagern. Auch in den Streuewiesen wird alle zwei Jahre ein Frühschnitt durchgeführt. Damit sollen Weiden- und Schilfdruck reduziert werden. Auf mageren Standorten wird hingegen die Vegetation erst Mitte Juni zum ersten Mal gemäht. So können mehr Pflanzenarten ihre Samen ausreifen lassen. Zudem ergibt sich so eine Staffelung der Mahd mit angrenzenden Flächen, so dass Insekten kontinuierlich Futterquellen finden.
Hier können Sie die Pflegepläne einsehen: